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Segelschein

 

Der Segelschein

 

Vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrzeuge des öffentlichen Strassenverkehrs gibt es  eine größere Anzahl an unterschiedlichen amtliche und nicht-amtliche Papiere, im Volksmund " Segelschein" genannt, die für das Führen von Segelbooten, von Segelbooten mit Motor und von Motorbooten auf den nationalen oder internationalen Gewässern nötig sind.

Dieser Segelschein berechtigt als Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum eigenverantwortlichen führen eines Sportbootes wie zum Beispiel ein Segelboot. Nicht verwechseln darf man den Begriff Segelschein mit einem " seemännischem Patent". Dies wäre beispielsweise die Ausbildung zum Kapitän.

In Deutschland gibt es folgende Amtliche Sportbootführerscheine :

 

 

 

 

Sportbootführerschein Binnen ( SBF )

 

Der Sportbootführerschein Binnen  ( SBF Binnen ) ist eine amtliche Erlaubnis die international Gültigkeit hat. Bei diesem Sportbootführerschein wird unterschieden, ob der Besitzer ein Surfbrett, ein Segelboot oder ein Motorboot führen darf. Der Zusatz "Sport" bedeutet, dass dieser Führerschein auf den Bundeswasserstrassen ( Binnenschiffahrtsstrassen-Verordnung ) nicht zu gewerblichen Zwecken gültig ist.

Pflicht ist der Sportbootführerschein Binnen ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS), dieser nennt sich dann Sportbootführerschein (Motor) Binnen.

Mit diesem amtlichen Sportbootführerschein ist die Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen bis zu einer "Länge über Alles" (LüA) von 15 Metern verbunden. Bei der LüA zählen Ruder und Bugspriet nicht dazu.

Die Sportbootführerscheinpflicht ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt bei Segelbooten ohne Motor. Hier geht das Landesrecht vor. Beispielsweise wird am Bodensee ab 12 m2 Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben.

 

Der Sportbootführerschein See ( SBF See )

 

Der amtliche Sportbootführerschein (See) ist die Vorraussetzung für alle weiterführenden Ausbildungen und Befähigungszertifikate, die sogenannten Schifferscheine.

Im Vergleich zum Sportbootführerschein (Binnen), der ja auch ein amtlicher Führerschein zum Führen von motorisierten Booten zu Sport- und Freizeitzwecken ist, wird dieser Sportbootführerschein für das Befahren der Seeschifffahrtsstrassen mit höheren Leistung an der Schraube  als 3,68 kW benötigt. Eine Beschränkung der Rumpflänge gibt es nicht mehr.

Vorraussetzung, um den Sportbootführerschein (See) machen zu dürfen, ist das Alter von mindestens 16 Jahren, ein ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit und ein Zeugnis über die Zuverlässigkeit ( Führungszeugnis ).

Die Prüfung ist in einen theoretischen und in einem praktischen Teil zu absolvieren.

In der Theorie werden die Navigation eines Schiffes, die Seemannschaft ( alle Fertigkeiten, die ein " Seemann" beherrschen muss von Manöverkunde über Motorenkunde zu zum Seenotfall usw. ), das Seeverkehrsrecht und die Seeschifffahrtsstraßen-Verordnungen, um Zusammenstösse zu verhindern, Wetterkunde und richtige Fahrzeugführung. Für einige Teile der theoretischen Prüfung gibt es vorgefertigte Fragebögen zum Lernen.

Bei der praktischen Prüfung geht es um vorzeigbare Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie das praktische Vorführen wichtiger Knoten ( Knotenkunde ) .

Mit dem Sportbootführerschein (See) ist man dann zum Führen eines Sportbootes unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt. Praktische Segelkunde und Segeltheorie wird bei diesem Führerschein nicht abgefragt, da man für Segelfahrzeuge ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen keinen amtlichen Schein braucht ( Ausnahmen!). Obwohl die Prüfung auch auf Binnengewässern abgenommen werden kann, ist das Befahren der 3-Meilen-Zone möglich. Ob dies aber versicherungstechnisch sinnvoll ist ohne Gezeitenkunde und weiterführende Kenntnisse in der Navigation, das mag sich der verantwortungsbewusste Führer eines Schiffes auch im Hinblick auf seine Begleitmannschaft reiflich überlegen.