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Sporthochseeschifferschein

 

Der Segelschein

 

Vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrzeuge des öffentlichen Strassenverkehrs gibt es  eine größere Anzahl an unterschiedlichen amtliche und nicht-amtliche Papiere, im Volksmund " Segelschein" genannt, die für das Führen von Segelbooten, von Segelbooten mit Motor und von Motorbooten auf den nationalen oder internationalen Gewässern nötig sind.

Dieser Segelschein berechtigt als Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum eigenverantwortlichen führen eines Sportbootes wie zum Beispiel ein Segelboot. Nicht verwechseln darf man den Begriff Segelschein mit einem " seemännischem Patent". Dies wäre beispielsweise die Ausbildung zum Kapitän.

In Deutschland gibt es folgende Amtliche Sportbootführerscheine :

 

 

 

Der Befähigungsnachweis Sporthochseeschifferschein ( SHS )

 

Der Sporthochseeschifferschein  ( SHS )  ist ein " Segelschein " bzw. ein amtliches Zeugnis für die weltweite Fahrt, das heisst für alle Meere.

Für den privaten Bereich wird der Sporthochseeschifferschein  wie auch der Sportseeschifferschein nicht benötigt. Verpflichtend braucht man den Sporthochseeschifferschein  ( SHS ) aber bei der gewerblichen Nutzung von Sportbooten über die 12 Seemeilenzone ab Küste hinaus. Er gilt für das Führen von Yachten und für Ausbildungs- wie auch Traditionsschiffe „mit einer Antriebsmaschine“ oder „mit einer Antriebsmaschine und unter Segel“ für die weltweiten Fahrt (alle Meere).

 

Zulassungsvoraussetzungen für den Sporthochseeschifferschein sind :

  • Lebensalter 18 Jahre
  • der Sportseeschifferschein
  • ein Nachweis über 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich. Man kann diesen Nachweis erst nach Erwerb des Sportseeschifferscheins anstreben und er gilt nur, wenn man als Skipper, Coskipper oder Wachführer agiert. Im Gegensatz zum Sportseeschifferschein íst eine stellvertretende Wachführung nicht ausreichend.

Die Prüfung setzt auf das Wissen aus dem Sportseeschifferschein auf. Es gibt eine theoretische, eine praktische und eine mündliche Prüfung. Die praktische Prüfung erfolgt allerdings nicht auf einer seegängigen Yacht, das hat man ja auch schon beim Sportseeschifferschein hinter sich gebracht.

In der Theorieprüfung geht es um Wetterkunde (tropische Wirbelstürme ), Schifffahrtsrecht im Blick auf das internationale Seerecht und die Navigation, insbesondere um die astronomische Navigation.

In der praktischen Prüfung geht es um die richtige Handhabung eines Sextanten ( Messen, Bestimmung, Erläuterung ) und die Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung.

Im mündlichen Prüfungsteil bespricht man das Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten, das Fahren in schwerem Wetter und die verschiedenen Aspekte der Handhabung einer Yacht.