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Tips für den Beginn der Segelausbildung

Auch wenn es am Beginn nach einem langen Ausbildungsweg aussieht, es lohnt sich, Schritt für Schritt die Segelausbildung anzugehen.

Oberste Priorität ist hinterher der sichere Umgang mit dem Segelboot, denn der Segler muss auch bei unterschiedlichsten Wetterverhältnissen zurecht kommen. Empfehlenswert ist es, mit einem Segelscheinkurs an einem Binnengewässer zu beginnen.

Nach Erhalt seines Segelscheins oder eines Sportbootführerschein Binnen sollten dann mindestens ein bis zwei Jahre eigene Erfahrungen beim selbständigen, eigenverantwortlichen Segeln bei allen möglichen Wettersituationen gewonnen werden.

Dies ist auch die Zeit, sich klar zu werden, ob man in der Segelausbildung noch weitermachen will. Vielen Seglern reicht diese erste Segelscheinprüfung auch, um in heimischen Gewässern schöne Segeltage zu verbringen.

Wer das Segelhobby weitertreiben will, den wird es an die Küste treiben zum amtlichen Sportbootführerschein See. Dabei dann noch das SRC, das ist der Funkkurs Short Range Certificate und im weiteren den SKS, den Sportküstenschifferschein. Die Weiterentwicklung zum Hochsee-Segler findet dann im SSS, dem Sportseeschifferschein und dem SHS, dem Sporthochseeschifferschein.

Will man seinen nächsten Urlaub auf dem Wasser des Bodensee`s verbringen oder hat man das Glück dort zu wohnen, dann gibt es ein spezielles Vorgehen bei den unterschiedlichen Segelscheinen, das einem Segelanfänger in die Segelausbildung einen besonders günstigen Zugangsweg zu mehreren Segelscheinen gleichzeitig aufzeigt.

Dabei handelt es sich um das sogenannte Bodenseeschifferpatent.

 

 

Sportbootführerschein Binnen ( SBF )

 

Der Sportbootführerschein Binnen  ( SBF Binnen ) ist eine amtliche Erlaubnis die international Gültigkeit hat. Bei diesem Sportbootführerschein wird unterschieden, ob der Besitzer ein Surfbrett, ein Segelboot oder ein Motorboot führen darf. Der Zusatz "Sport" bedeutet, dass dieser Führerschein auf den Bundeswasserstrassen ( Binnenschiffahrtsstrassen-Verordnung ) nicht zu gewerblichen Zwecken gültig ist.

Pflicht ist der Sportbootführerschein Binnen ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS), dieser nennt sich dann Sportbootführerschein (Motor) Binnen.

Mit diesem amtlichen Sportbootführerschein ist die Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen bis zu einer "Länge über Alles" (LüA) von 15 Metern verbunden. Bei der LüA zählen Ruder und Bugspriet nicht dazu.

Die Sportbootführerscheinpflicht ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt bei Segelbooten ohne Motor. Hier geht das Landesrecht vor. Beispielsweise wird am Bodensee ab 12 m2 Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben.

 

Der Segelschein

 

Vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrzeuge des öffentlichen Strassenverkehrs gibt es  eine größere Anzahl an unterschiedlichen amtliche und nicht-amtliche Papiere, im Volksmund " Segelschein" genannt, die für das Führen von Segelbooten, von Segelbooten mit Motor und von Motorbooten auf den nationalen oder internationalen Gewässern nötig sind.

Dieser Segelschein berechtigt als Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum eigenverantwortlichen führen eines Sportbootes wie zum Beispiel ein Segelboot. Nicht verwechseln darf man den Begriff Segelschein mit einem " seemännischem Patent". Dies wäre beispielsweise die Ausbildung zum Kapitän.

In Deutschland gibt es folgende Amtliche Sportbootführerscheine :