Anzeige

 

Sportschifferzeugnis und Rheinsportschifferpatent

Will man auf Binnenschifffahrtsstrassen unterwegs sein und das auf einem Boot mit einer Länge über alles zwischen 15 Metern und 25 Metern, so wird seid dem 1.1.1998 ein Sportschifferzeugnis benötigt. Für dem Rhein wird noch ein extra Nachweis gebraucht, das Rheinsportschifferpatent. Bei diesem wird ein Nachweis über die Streckenkenntnis eingefordert.

Das Sportschifferzeugnis wird von den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen ausgestellt. Das Sportpatent ebenso. Die Anmeldung zur Prüfung und die Patentanträge müssen mindestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden ( Unterlagen und Termine)

 

 

Eine Antwort auf Das Sportschifferzeugnis oder Rheinsportschifferpatent

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong> <font color="" face="" size=""> <span style="">