Der Segelschein
Vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrzeuge des öffentlichen Strassenverkehrs gibt es eine größere Anzahl an unterschiedlichen amtliche und nicht-amtliche Papiere, im Volksmund " Segelschein" genannt, die für das Führen von Segelbooten, von Segelbooten mit Motor und von Motorbooten auf den nationalen oder internationalen Gewässern nötig sind.
Dieser Segelschein berechtigt als Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum eigenverantwortlichen führen eines Sportbootes wie zum Beispiel ein Segelboot. Nicht verwechseln darf man den Begriff Segelschein mit einem " seemännischem Patent". Dies wäre beispielsweise die Ausbildung zum Kapitän.
In Deutschland gibt es folgende Amtliche Sportbootführerscheine :
- der Sportbootführerschein Binnen ( SBF Binnen )
- der Sportbootführerschein See ( SBF See )
- der Sportküstenschifferschein ( SKS )
- der Sportseeschifferschein ( SSS )
- der Sporthochseeschifferschein ( SHS )
- der Traditionsschifferschein ( TSS )
- das Bodenseeschifferpatent ( BSP )
- das Sportschifferzeugnis bzw. Rheinsportschifferpatent
Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent nötig
Eine Besonderheit ist das Bodenseeschifferpatent. Die 3 Anrainer des Bodensees Deutschland, Österreich und Schweiz haben sich in der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee für ein Patent entschieden. In Deutschland nennt es sich Bodenseeschifferpatent, in der Schweiz Schifferpatent und in Österreich Schifferpatent für den Bodensee.
In der Verordnung ist die Patentpflicht festgelegt:
für Segelboote mit mehr als 12 m2 Segelfläche und
für Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb ( Segelboot oder Motorboot ) von mehr als 4,4 kW.
Selbst Gäste mit einem entsprechenden Sportbootführerschein müssen für den Bodensee ein sogenanntes Ferienpatent beantragen. Für das Ferienpatent gilt, dass es nur einmal pro Jahr für den Zeitraum von einem Monat beantragbar ist.
Gerade für künftige Boots-Wassersportler eröffnet der Erwerb des Bodenseeschifferpatents einen besonders preisgünstigen Zugang zu unterschiedlichen Segelscheinen. Auf Antrag lässt sich nämlich das Bodenseeschifferpatent, sogar ohne weitere Prüfungen ( die ja immer wieder mit Aufwendungen und Kosten verbunden sind ), umschreiben auf den amtlichen Sportbootführerschein ( Binnen ). So gesehen sollte man mit dem Hobby Segeln am besten in einer Segelschule am Bodensee starten.
Das Schifferpatent Bodensee wird in 4 verschiedene Kategorien unterteilt:
- Kategorie A : Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW , das sind 6 PS
- Kategorie B : Fahrgastschiffe
- Kategorie C : Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
- Kategorie D : Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m²
Das bedeutet, dass man das Bodenseeschifferpatent der Kategorie A und D braucht, um ein Segelboot mit mehr als 12 m2 Segelfäche und mehr als 4,4 kW Motorleistung bewegen will.
Um die Strecke des Hochrheins ( von Stein am Rhein bis Schaffhausen ) befahren zu dürfen, braucht man noch das Bodenseeschifferpatent der Kategorie H .
Vorraussetzung für den Erwerb des Bodenseeschifferpatents vom Alter her sind für die Kategorie D 14 Jahre und für die Kategorie A 18 Jahre. Ein ärztliches Zeugnis für die Prüfungsanmeldung ist dann auch noch nötig.
Die Prüfung ist in einen theoretischen Teil ( Multiple choice Test aus dem Fragenkatalog, siehe dazu die Bücher ) und einen praktischen Teil mit praktische Segelprüfung bzw. mit praktische Motorbootprüfung.
Die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent in Deutschland findet vor dem Prüfungsauschuss ( Schifffahrtsamt ) der Landratsämter Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau statt.

